AGB
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen,
Unterlagen, Pläne etc. von Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren
Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit
hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich
Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis
das Angebot nicht an Dritte weiter. Bei Weitergabe an Dritte oder wenn Sie sich
direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, haften Sie für unsere Courtage in
voller Höhe. Im Übrigen setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir bei der
Aufnahme von Verhandlungen auch für Sie tätig sein dürfen.
Mit den von uns präsentierten Angeboten bieten wir, die Firma Wang Immobilien,
Ihnen unsere Dienste an. Durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung kommt ein
Maklervertrag mit uns zustande. Sofern es durch unsere Tätigkeit zu einem
wirksamen Hauptvertrag Kaufvertrag /Mietvertrag kommt, hat der Interessent bei
Abschluss eines Kaufvertrages die im Exposé angegebene Maklercourtage sowie
eines Gewerbemietvertrages die im Exposé angegebene Maklercourtage zu tragen.
Im Fall des Verkaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich
der Verkäufer und der Käufer im Sinne des § 656c Abs. 1 BGB, uns als Makler von der
Maklercourtage von insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis inkl. der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer jeweils in gleicher Höhe einen Anteil von 3,57 % vom Kaufpreis inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Diese Regelung gilt nur, sofern der Käufer
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Im Fall der Vermietung von Wohnräumen trägt der Vermieter allein die
Maklercourtage, es sei denn, wir holen ausschließlich aufgrund eines
Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem
anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.
Die angegebene Maklercourtage ist in allen Fällen nur dann zu zahlen, wenn ein
Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) über das Objekt zustande kommt.
Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig, auch wenn wir
beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Im Falle des Verkaufes eines Objektes sind Käufer und Verkäufer damit
einverstanden, dass wir auch für den jeweiligen Vertragspartner tätig sind.
Haben wir nach Angebot eines Kaufobjektes nicht binnen 7 Tagen von dem
Empfänger eine Mitteilung, dass und von wem er das gleiche Objekt evtl. bereits
aufgegeben erhalten hat, ist er mit einer entsprechenden späteren Behauptung
ausgeschlossen; wir sind verpflichtet, den Empfänger bei Beginn der Frist auf diese
Bedeutung besonders hinzuweisen.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wang Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr.
10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer
Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu
überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres
Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das
Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf
Jahre aufbewahren muss.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise und unter ökonomischen Gesichtspunkten am nächsten
kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Sofern der Interessent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt Hamburg
als Gerichtsstand vereinbart.